Vor zwei Jahren ging es mir finanziell sehr schlecht und ich sah mich gezwungen, mein Auto zu verkaufen. Ich wußte nicht, wie ich es anstellen sollte aber ein Freund erzählte mir, dass dies sehr einfache wäre und half mir, mein Auto auf einer Internetseite zu bewerben. Ebenfalls sagte er mir, dass es sehr wichtig sei, dass ein Kaufvertrag abgeschlossen würde. Bald meldete sich ein Mann, um das Auto zu sehen.

Er mochte es, wir unterzeichneten den Vertrag und er gab mir das Geld. Zu meiner Überraschung erhielt ich vor einem Monat bezüglich einer Geschwindigkeitsüberschreitung einen Strafzettel.

Wie ist das möglich, wenn ich das Auto schon vor zwei Jahren verkauft habe?

Wenn weder Sie noch der Verkäufer das Straßenverkehrsamt darüber informiert haben, dass das Auto verkauft wurde, kann die zuständige Behörde dies nicht wissen und deshalb sind Sie offiziell immer noch der Besitzer des Autos.

Bei einer Verkehrsüberschreitung sind Sie also noch dafür verantwortlich. Wird ein Fahrzeug verkauft, sollte normalerweise der Käufer dieses dem Straßenverkehrsamt mitteilen, da es in seinem Interesse ist zu beweisen, dass das Auto sein Eigentum ist.

Hat er dies, wie in Ihrem Fall, nicht getan, müssen Sie das Straßenverkehrsamt hierüber informieren, indem Sie den Kaufvertrag vorlegen. Auf diese Weise wird jede Verkehrsübertretung, die seit dem Verkauf des Fahrzeugs begangen wurde, nicht in Ihre Verantwortung gelegt.

Kontaktieren sie das büro

Kontaktieren Sie unsere Kanzlei und erhalten Sie professionelle und qualitativ hochwertige.

Kontakt