Ich bin dabei, mich von meinem Mann scheiden zu lassen. Wir haben zwei gemeinsame Kinder. Das Haus, in dem wir leben, gehört jedem zu 50 %..

Habe ich das Recht, in diesem zu bleiben bis die Kinder volljährig sind oder kann mein Ehemann vorher den Verkauf des Hauses verlangen?

Wenn der Richter das Haus einem der Ehegatten zuteilt, gilt dies für die im Gerichtsurteil festgelegte Zeit, die in der Regel so lange gilt, bis die Kinder volljährig sind oder ihr Studium abgeschlossen haben. Wenn es nach dieser Zeit bezüglich Wohnrecht zu keiner Einigung zwischen den beiden Eheleuten kommt, kann jeder der beiden den Verkauf beantragen und der Erlös wird geteilt.

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