Ein Fernseher, den ich in einem bekannten Fachhandel für Elektrogeräte gekauft habe, ist jetzt kaputt gegangen. In dem Fachhandel teilte man mir mit, dass der Fernseher keine Garantie mehr hätte und dass, wenn ich ihn reparieren wollte, selber für die Reparatur aufkommen müsste. Ich akzeptierte dies, weil der Fernseher mich viel Geld gekostet hat und ich nicht noch mehr für ein neues Gerät ausgeben wollte. Trotzdem, zehn Wochen nach der Reparatur, ging das Gerät erneut kaputt und sie sagten mir im Laden, dass ich für die neue Reparatur wieder zahlen müsste.

Ist es legal, dass ich nochmal zahlen muss?

Im Prinzip nein. Die Reparaturen müssen mindestens eine dreimonatige Garantie haben. Sollte der gleiche Schaden innerhalb dieser Garantiezeit nochmal vorkommen, haben Sie das Recht, diesen kostenlos reparieren zu lassen. Anders sieht es aus, wenn der Fernseher jetzt an einem anderen Element kaputt gegangen ist. In diesem Fall, müssten Sie die Reparatur erneut bezahlen.

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